1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2024 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, weitere Abklärungen im Sinne der Erwägungen zu treffen und danach neu über den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Leistungen für die ihr am 19. April 2022 als Rückfall zum Unfall vom 23. Januar 2014 bzw. als dessen Spätfolgen gemeldeten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu verfügen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'500.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten