1.4. Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Der Einspracheentscheid vom 1. Oktober 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei eine 60 % Rente zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7,7 % MWST) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte sie den folgenden prozessualen Antrag: "Es seien die vollständigen Akten der Beschwerdegegnerin beizuziehen."