Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre diesbezügliche Leistungspflicht und richtete für die Unfallfolgen Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen aus. Die Beschwerdegegnerin traf medizinische und berufliche Abklärungen und zog das von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV- Stelle (IV-Stelle Zürich), in Auftrag gegebene polydisziplinäre Gutachten (Gutachten des Zentrums für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 14. November 2016)