Entsprechendes ergibt sich auch aus dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Schreiben der D._____ AG vom 3. August 2023 nicht, weshalb eine Weiterbeschäftigung bei der D._____ AG im Gesundheitsfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Das der Bemessung des Taggeldes zugrunde zu legende Einkommen ist somit gestützt auf die Tabellenlöhne und damit die (im Verfügungszeitpunkt aktuellste) LSE 2022, Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Ziff. 41-43 Baugewerbe, Männer, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.5 Stunden (vgl. die Tabelle betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen des BfS, 2004-2023, Ziff.