2.3. Ausweislich der Akten erwarb der Beschwerdeführer im Juli 2018 das Fähigkeitszeugnis "Gärtner EFZ" und arbeitete daraufhin bei der C._____ AG als Vorarbeiter (VB 48; 49 S. 1 f.). In der Folge kündigte der Beschwerdeführer das Arbeitsverhältnis mit der C._____ AG per 31. Juli 2021 (VB 49 S. 2) und absolvierte bei der D._____ AG eine weitere Lehre, welche er im Juli 2023 mit dem Fähigkeitszeugnis "Strassenbauer EFZ" abschloss (VB 48).