2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. Oktober 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 4. Oktober 2024 sei insoweit aufzuheben, als keine Fr. 124.00 übersteigende Taggelder ausgerichtet wurden/werden. 2. Die Invalidenversicherung sei zu verpflichten, A._____ die gesetzlichen Leistungen, insbesondere Fr. 124.00 übersteigende Taggelder in der Höhe von Fr. 166.40 auszurichten." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2024 stellte die Beschwerdegegnerin folgende Anträge: