1. 1.1. Der 1999 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 24. November 2022 aufgrund von Hüftbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, holte die Akten der Militär- und der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 4. Oktober 2024 sprach sie dem Beschwerdeführer für die Dauer des diesem mit Mitteilung vom 9. September 2024 gewährten Aufbautrainings vom 9. September bis 8. Dezember 2024 ein Taggeld von Fr. 124.00 zu.