(Aktenbeurteilung vom 2. April 2024 [VB 222]). In der Aktenbeurteilung vom 10. Juni 2024 hielt Dr. med. B._____ fest, dass die vom behandelnden Arzt Dr. med. D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, der Beschwerdeführerin vom 13. März 2024 bis 16. Juni 2024 attestierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeitszeugnis vom 25. April 2024 [VB 257]), insgesamt 13,5 Wochen nach der Operation entspreche und somit "noch maximal akzeptiert" werden könne. Eine weitere Arbeitsunfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit sei danach definitiv nicht mehr ausgewiesen (VB 264).