2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. April 2025 wurde die Beschwerdegegnerin zur Einreichung eines zur Beurteilung der Streitsache vollständigen Aktendossiers aufgefordert. Mit Eingabe vom 29. April 2025 äusserte sich die Beschwerdegegnerin und reichte weitere Unterlagen ein. Der Beschwerdeführer reichte am 19. Mai 2025 eine weitere Eingabe ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: