2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 31. Oktober 2024 Beschwerde und beantragte sinngemäss im Wesentlichen die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 10. Dezember 2024 die Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung der Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____. 2.3. Der Beschwerdeführer nahm am 31. Dezember 2024 erneut Stellung und hielt an seinen Rechtsbegehren fest.