In der Folge betrieb sie diesen für "[o]ffene Prämienrechnung(en) KVG vom April 2023 bis November 2023" im Betrag von Fr. 3'377.75 nebst Zins zu 5 % seit 16. August 2024, aufgelaufene Zinsen von Fr. 97.45 sowie Umtriebsspesen von Fr. 100.00 (Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 16. August 2024 in der Betreibung Nr. aaa). Den vom Beschwerdeführer erhobenen Rechtsvorschlag beseitigte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 28. August 2024 und verpflichtete den Beschwerdeführer zur Zahlung von total Fr. 3'670.40. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 2. Oktober 2024 ab.