2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung vom 6. Dezember 2023 (VB 154) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI-Gutachten vom 21. März 2022, das eine internistische, psychiatrische und rheumatologische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten die folgenden Diagnosen (VB 107.3 S. 4 f.):