2022). Nachdem den Gutachtern im Vorbescheidverfahren Ergänzungsfragen gestellt worden waren, welche diese mit Schreiben vom 15. Mai 2023 beantworteten, wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Am 23. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 6. Dezember 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 6. Dezember 2023 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.