1. Die 1974 geborene und zuletzt als Verkäuferin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 15. Juni 2020 unter Hinweis auf verschiedene körperliche und psychische Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin holte daraufhin die Akten der Krankentaggeldversicherung ein, tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, nahm dabei insbesondere Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin durch die ABI Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. März