S. 6). In der ergänzenden Stellungnahme vom 27. August 2024 hielt die Abklärungsperson fest, dass sich die Ausgangslage verändert habe. Seit ca. drei Jahren habe die Beschwerdeführerin keine psychiatrische Spitex mehr, welche wöchentlich vorbeigekommen sei. Aufgrund dessen hätten keine Gespräche von Dritten angerechnet werden können (VB 135 S. 3). Demgegenüber war der Beschwerdeführerin mit Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 7. Februar 2017 noch unter der Ziffer 8.1 im Bereich "Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen; Fragen der Gesundheit, Ernährung und Hygiene" ein Zeitaufwand von 60 Minuten pro Woche für die Unterstützung von Frau B.__