Im Bericht vom 22. Juli 2024 über die Abklärung an Ort und Stelle stellte die Abklärungsperson fest, seit dem "Abschluss" von Frau B._____ seien die erforderlichen zwei Stunden Hilfe im Bereich der lebenspraktischen Begleitung nicht mehr ausgewiesen. Seitens der Beschwerdeführerin sei seitdem keine neue psychiatrische Spitex mehr in Anspruch genommen worden (VB 130 -7-