4.2. Im Fragebogen betreffend Revision der Hilflosenentschädigung vom 28. Oktober 2023 gab die Beschwerdegegnerin an, die lebenspraktische Begleitung werde aktuell von ihrem Partner und ihrer Schwester geleistet (VB 121 S. 6). Telefonisch teilte sie zudem mit, dass Frau B._____ (Psy- chiatrie-Spitex) nicht mehr komme, da diese ausgewandert sei. Sie erhalte Unterstützung von ihrem Lebenspartner, ihrem Vater, ihrer Schwester, einer Nachbarin sowie einer Freundin der Mutter (VB 124). Im Bericht vom 22. Juli 2024 über die Abklärung an Ort und Stelle stellte die Abklärungsperson fest, seit dem "Abschluss" von Frau B.___