Im Bereich "Begleitung zur Vermeidung dauernder Isolation" bestehe kein Hilfebedarf. Die Voraussetzung einer regelmässigen praktischen Begleitung von mindestens zwei Stunden pro Woche sei seit dem Abschluss der Psychiatrie-Spitex nicht mehr ausgewiesen. Die zuständige Abklärungsperson kam überdies zum Schluss, dass bei den alltäglichen Lebensverrichtungen (weiterhin) keine regelmässige und erhebliche Dritthilfe notwendig sei (VB 130 S. 3 ff.).