"1. Es sei die Verfügung vom 26.09.2024 aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin weiterhin eine Hilflosenentschädigung leichten Grades auszurichten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Eingabe vom 11. November 2024 nahm die Beschwerdeführerin erneut Stellung und reichte weitere Akten ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 3. Dezember 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: