1.2. Im Rahmen einer im Oktober 2023 von Amtes wegen angehobenen Revision führte die Beschwerdegegnerin eine Abklärung an Ort und Stelle durch. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren hob die Beschwerdegegnerin die Hilflosenentschädigung der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. September 2024 per Ende Oktober 2024 auf. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: