Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (Verfügung vom 26. September 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1978 geborene Beschwerdeführerin bezieht seit dem 1. Oktober 2002 eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Mit Verfügung vom 31. Mai 2013 sprach ihr die Beschwerdegegnerin zudem ab Februar 2011 eine Hilflosenentschädigung leichten Grades zu. Eine im Mai 2016 durchgeführte Revision ergab einen unveränderten Anspruch auf eine leichte Hilflosenentschädigung.