Daraus resultiere gemäss Beschwerdegegnerin neu ein Invaliditätsgrad von 40 % (VB 99). Die Beschwerdegegnerin hat die Berechnung offenkundig versehentlich ohne den 10%igen Abzug aufgeführt, in der Folge aber dennoch richtig gerechnet. Das Valideneinkommen der Beschwerdeführerin per 2024 beträgt, unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung von 2017 bis 2023 (gestützt auf die im Verfügungszeitpunkt aktuellsten Zahlen) Fr. 58'059.30 -9-