gen für die Anspruchsprüfung betreffend die Zeit bis Ende 2021 massgebend (vgl. E. 2 hiervor). Die Beschwerdeführerin hätte ohne Gesundheitsschaden im Jahr 2017 als "Maschinenbedienerin" bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % ein Jahreseinkommen von Fr. 55'250.00 erzielt (Fr. 4'250.00 x 13; VB 14.1 S. 4 f.). Angepasst an die Nominallohnentwicklung per 2018 ergibt sich ein Valideneinkommen von Fr. 55'354.00 (Fr. 55'250.00 x 106.4/106.2 [Tabelle T1.2.10, Nominallohnindex Frauen des Schweizerischen Lohnindex des BfS mit Basis 2010, 10 – 33 Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren]).