Mit Gutachten vom 16. Dezember 2023 stellte Dr. med. B._____ folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 90 S. 17): "Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Anteilen ICD 10 F45.1" (VB 90 S. 17 f.). Dr. med. B._____ stellte zusammengefasst fest, dass aufgrund der gestellten Diagnose und der damit verbundenen Beeinträchtigungen eine Arbeit in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr möglich sei. In einer angepassten Tätigkeit bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 70 % ohne Minderung der Leistungsfähigkeit. Dr. med. B._____ hielt fest, die Einschätzung des Vorgutachters könne geteilt werden (VB 90 S. 22).