Die weiteren gestellten Diagnosen der medexperts-Gutachter seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 43.1 S. 7). Zusammenfassend stellten die medexperts-Gutachter fest, dass die Beschwerdeführerin in ihrer bisherigen Tätigkeit als Maschinenbedienerin zu 100 % arbeitsunfähig sei, da in dieser Tätigkeit primär in hohem Tempo mit beiden Händen gearbeitet werden müsse. Im Rahmen der neuropathischen Schmerzen sei von einer verminderten Feinmotorik auszugehen, weshalb eine solche Tätigkeit nicht mehr durchgeführt werden könne.