Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen, vom 18. Juni 2019). Die Beschwerdegegnerin stellte den med- experts-Gutachtern anschliessend Rückfragen, welche diese mit ergänzender gutachterlicher Stellungnahme vom 30. März 2020 beantworteten. Die Beschwerdegegnerin stellte der Beschwerdeführerin in der Folge mit Vorbescheid vom 17. März 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Die Beschwerdeführerin erhob dagegen Einwände. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch Dr. med.