1. Die 1974 geborene Beschwerdeführerin meldete sich aufgrund unfallbedingter Beschwerden an der rechten Hand am 6. November 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und zog insbesondere die Akten der Suva als zuständiger Unfallversicherung bei. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen, vom 18. Juni 2019).