Obwohl Dr. med. C._____ damit die diagnostische Einschätzung sowie die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der behandelnden Ärztin und des behandelnden Arztes in Frage stellte, nahm sie keine retrospektive Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin vor. Dies erweist sich umso mehr als ungenügend, da die psychiatrische Begutachtung auf Empfehlung des RAD-Arztes Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und -6-