__ gestellten abweichenden Diagnose sei nicht schlüssig. Enthalte ein Gutachten keine angemessene, nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den abweichenden Meinungen anderer medizinischer Fachpersonen, so stelle dies ein konkretes Indiz gegen die Zuverlässigkeit der Expertise dar. Auch die Festsetzung der Arbeitsunfähigkeit durch die Gutachterin sei absolut nicht nachvollziehbar (vgl. Beschwerde S. 5 f.). Das Gutachten von Dr. med. C._____ sei damit insgesamt nicht als Beweisgrundlage geeignet und dürfe nicht als Entscheidgrundlage dienen (vgl. Beschwerde S. 7).