2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Januar 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 21. Januar 2025 verzichtete diese auf das Einreichen einer Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. September 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 101) zu Recht abgewiesen hat.