In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des RAD psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. C._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 3. April 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. September 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 19. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: