Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1992 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 17. März 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin persönliche, berufliche und medizinische Abklärungen und nahm in deren Rahmen Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 6. Oktober 2022 wies sie das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.