4.3. Gemäss Beurteilung vom 23. Februar 2024 von Dr. med. C._____, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Praktischer Arzt, bestehe mit der schweren Endometriose ein Gesundheitsschaden mit Krankheitswert. Seit dem 29. April 2022 bis auf weiteres bestehe in der angestammten Tätigkeit eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit entspreche der Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit (VB 44 S. 4). Folglich ist davon auszugehen, dass der Eintritt des Versicherungsfalles (vorliegend: Invalidität) per April 2023 erfolgt ist (vgl. Art. 4 Abs. 2 IVG;