Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, durch den erlittenen Unfall im Spital B._____ im Jahr 2016 sei ihr ein potenzieller monatlicher Lohnausfall im Mittel von netto Fr. 5'523.00 als Kunstpädagogin entstanden. Sie habe nach dem Unfallereignis im Spital B._____ ab November 2016 ihre akademische Laufbahn aus gesundheitlichen Gründen nicht wie gewünscht einschlagen können und habe sich diversen Eingriffen und Behandlungen unterziehen müssen. Ohne das Ereignis im Spital B._____ wäre sie gesund und würde eine Tätigkeit in der Kunstpädagogik ausüben.