1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 23. Oktober 2024 Beschwerde gegen die Verfügung vom 24. September 2024, mit welcher die Beschwerdegegnerin ihr eine ganze Rente ab 1. September 2023 zugesprochen und die betragsmässige Höhe der Invalidenrente ab 1. Oktober 2024 festgesetzt hatte. Mit Verfügung vom 6. November 2024 setzte die Beschwerdegegnerin noch die betragliche Höhe der für den Zeitraum vom 1. September 2023 bis 30. September 2024 geschuldeten Rentenbetreffnisse und die sich daraus ergebende Nachzahlung fest.