2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. April 2025 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, die der Rentenberechnung gemäss Verfügung vom 24. September 2024 zugrunde liegenden vollständigen Berechnungsgrundlagen inklusive der entsprechenden Beilagen einzureichen. 2.5. Mit Eingabe vom 20. Mai 2025 reichte die Beschwerdeführerin weitere Unterlagen zu den Akten und bestätigte sinngemäss ihre Beschwerdeanträge. 2.6. Mit Eingaben vom 18. sowie 20. Juni 2025 reichte die Beschwerdegegnerin die angeforderten Unterlagen zu den Akten. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: