1. Die 1981 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 9. März 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und legte die Akten dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vor. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. September 2024 ab dem 1. September 2023 eine ganze Invalidenrente in der Höhe von monatlich Fr. 1'076.00 nebst Kinderrente zu. Ferner setzte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 6. November 2024 die Nachzahlung der Rente bis September