Bericht vom 20. Februar 2023 (vgl. E. 3.1.2. hiervor) gegenüber der Voruntersuchung vom 20. Februar 2018 nicht neu sei, sondern seither lediglich zugenommen habe. Zudem sei selbsterklärend, dass bei fortschreitender Degeneration des Aussenmeniskushinterhorns auch die Wurzel betroffen sei. Entsprechend sei – der Beurteilung von Dr. med. B._____ folgend – -9- auch die Wurzelverletzung degenerativ und nicht durch den Unfall vom 3. Februar 2023 verursacht (VB 37 S. 3 f.; vgl. E. 3.6. hiervor).