Nach Ansicht von Dr. med. C._____ interessierten vorliegend in erster Linie der Horizontalriss am Vorderhorn bis in die Pars intermedia des Aussenmeniskus sowie die Wurzelverletzung des Aussenmeniskushinterhorns (E. 3.4. hiervor). Sowohl Dr. med. B._____ (E. 3.2. und 3.5.) als auch Dr. med. D._____ (E. 3.6. hiervor) beurteilten den Horizontalriss als degenerativ und somit nicht überwiegend wahrscheinlich durch das Unfallereignis vom 3. Februar 2023 verursacht. Dr. med. D._____ führte diesbezüglich denn auch explizit aus, dass der Horizontalriss, welcher sich aus ihrer Sicht gar durch den gesamten Aussenmeniskus ziehe, entgegen der Ansicht der Radiologin im MRI-