Der Status quo sine vel ante sei nach maximal acht Wochen (entsprechend der Heildauer einer Kontusion/Distorsion) erreicht gewesen. Der operative Eingriff vom 8. März 2023 liege in diesem Zeitraum und sei von der Beschwerdegegnerin zu übernehmen. Ohne das Ereignis vom 3. Februar 2023 wäre der Beschwerdeführer nicht zum gleichen Zeitpunkt symptomatisch geworden und es hätte kein operativer Eingriff zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen (VB 37 S. 5).