3.5. Aufgrund der Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 15. März 2023 wurde Dr. med. B._____ erneut um eine Einschätzung ersucht. Dieser hielt in seiner Beurteilung vom 1. April 2023 fest, aufgrund des Ereignishergangs, der Vorgeschichte mit seit mindestens 2018 im MRI gesicherten Arthroseveränderungen des rechten Kniegelenks und den nun im MRI vom 20. Februar 2023 beschriebenen Veränderungen sei festgestellt worden, dass beim Beschwerdeführer eine fortgeschrittene Gonarthrose rechts mit den typischen Knorpelschäden und Meniskusdefekten bestehe, welche -6-