vgl. E. 3.1.2. hiervor) festhielt, dass vorliegend vor allem der neue Horizontalriss am Vorderhorn bis in die Pars intermedia des Aussenmeniskus sowie der Riss an der Wurzel des Aussenmeniskushinterhorns interessierten. Die Operationsindikation habe in der Meniskusläsion lateral bestanden, welche dann am 8. März 2023 auch refixiert worden sei (vgl. E. 3.3. hiervor). Sicher sei die leichte Pangonarthrose vorbestehend. Diese sei aber bis zum Ereignis (vom 3. Februar 2023) nicht symptomatisch gewesen (VB 26 S. 1).