Wahrscheinlichkeit kausal zum Ereignis vom 3. Februar 2023, sondern in typischer Weise verschleissverursacht (VB 14). Diese Beurteilung bestätigte er am 10. März 2023 und verneinte das Bestehen einer unfallkausalen Arbeitsunfähigkeit (VB 20 S. 1). 3.3. Am 8. März 2023 wurde durch Dr. med. C._____, Facharzt für Chirurgie, die geplante (vgl. E. 3.1.2. hiervor) Kniegelenksarthroskopie rechts mit/bei Knorpeldébridement des medialen Femurkondylus, Teilmeniskektomie rechts lateral, Naht des aufgespaltenen lateralen Restmeniskus sowie Teilsynovektomie vorgenommen. Der postoperative Verlauf gestaltete sich komplikationslos (VB 26 S. 2 f.).