1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer ist seit dem 1. Januar 2015 als höherer Kadermitarbeiter in kaufmännischer Tätigkeit angestellt und in dieser Funktion bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 3. Februar 2023 rutschte er auf den Skiern stehend auf einer Eisplatte aus, stürzte und verletzte sich dabei am rechten Knie, was er der Beschwerdegegnerin am 20. Februar 2023 meldete. Die Beschwerdegegnerin nahm daraufhin medizinische Abklärungen vor und hielt wiederholt Rücksprache mit ihrem beratenden Arzt.