Während des Arbeitstrainings habe die Arbeitgeberin die Beschwerdeführerin als sehr mitfühlende, interessierte, lernwillige, hilfsbereite und pflichtbewusste Person kennengelernt (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 18. November 2024 S. 2). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitgeberin in ihrer E-Mail an die Beschwerdeführerin vom 14. November 2024 (Beilage 2 zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 18. November - 11 -