Die Beschwerdeführerin führte die zu hohe Belastung jedoch hauptsächlich auf das aktuelle Pensum von 100 % zurück und ist der Ansicht, dass der "Praxistest" im Arbeitstraining die Beurteilung der Behandlerin der Beschwerdeführerin (Dr. med. D._____) bestätigt habe: Während des Arbeitstrainings habe die Arbeitgeberin die Beschwerdeführerin als sehr mitfühlende, interessierte, lernwillige, hilfsbereite und pflichtbewusste Person kennengelernt (Eingabe der Beschwerdeführerin vom 18. November 2024 S. 2).