18. November 2024 nebst Beilage 1). Gemäss der E-Mail der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin vom 2. Dezember 2024 hatte die Beschwerdeführerin einen depressiven Rückfall erlitten und sei für einen stationären Aufenthalt in der Klinik C._____ angemeldet (VB 162). In dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Austrittsbericht der Klinik C._____ vom 23. April 2025 wurde ein Arbeitstraining im zweiten Arbeitsmarkt empfohlen, da es bei der Beschwerdeführerin auch im Rahmen des Praktikums als Arbeitsagogin zu einer Überlastungssituation mit depressivem Einbruch gekommen sei (Austrittsbericht S. 3).