6.5. In ihrer Stellungnahme zur psychiatrischen Kurzbeurteilung von Dr. med. G._____ vom 17. Januar 2024 bzw. ihrer eigenen Beur-teilung vom 28. Juli 2024 hielt Dr. med. D._____ fest, dass zwingend eine Verweistätigkeit gefunden werden müsse, die den gesundheitlichen Einschränkungen der Beschwerdeführerin angepasst sei. Im angestammten Beruf könnte die Beschwerdeführerin nur eine Stelle finden, welche die gesundheitliche Problematik erneut auslöse und aufrechterhalte. Dabei spiele es eine entscheidende Rolle, dass eine Verweistätigkeit nicht stressbelastet sei und sich nicht durch grossen Termindruck auszeichnen dürfe (VB 136 S. 8).