-9- 6.3. In der psychiatrischen Kurzbeurteilung (Konsilium) zuhanden des Kranken- Lohnausfallversicherers vom 17. Januar 2024 führte Dr. med. G._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, aus, dass die Beschwerdeführerin im angestammten Beruf ab dem 1. Januar 2024 zu 40 % arbeitsfähig sei. Im Verlauf könne die Arbeitsfähigkeit gesteigert werden, so dass eine volle Arbeitsfähigkeit spätestens zum 1. Mai 2025 ausgewiesen sei. Ein leidensangepasstes Profil müsste eruiert werden. Am ehesten wäre von einfach strukturierten, zeitlich klar umschriebenen Arbeiten auszugehen, die in einer konfliktarmen Umgebung stattfinden sollten.