_ hielt in ihrem Bericht vom 13. August 2023 fest, dass aus Sicht der Beschwerdeführerin und aus psychiatrischer Sicht eine Rückkehr in den angestammten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorstellbar sei, da dies wiederholt zu schweren Burnout-Symptomen mit nachfolgender Depression geführt habe, einerseits durch den massiven Zeitdruck bei gleichzeitig hohen eigenen Ansprüchen an die Arbeitsqualität und Kreativität und andererseits durch die technische Überforderung im heutigen Berufsbild als Graphikerin/Polygraphin/Typogestalterin. Arbeitsagogin, Physiotherapeutin, Logopädin oder Ergotherapeutin könnten berufliche Möglichkeiten sein (VB 67 S. 8).